KFZ-Leasing oder Wohnraumfinanzierung

3. Juli 2015

Sie suchen ein KFZ-Leasing? – einen Leasinggeber für Ihr Wunschfahrzeug?
Oder benötigen eine Wohnraumfinanzierung für Ihre Traumimmobilie?

Senden Sie uns alle, Ihnen bereits vorliegenden, Objektdaten und Rahmenbedingungen. Die Übermittlung der Unterlagen ist auf elektronischem Wege möglich und erspart Ihnen somit viel Zeit und unnötige Wege.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und werden ein passendes Angebot für Sie finden.

Tel.: +43 1 869 88 90
Fax: +43 1 869 88 90 20
Mail: office@simoner-scheder.at

alpha Cassio – unsere Partnerwerkstatt

25. Juni 2015

NUR für unsere Kunden konnten wir attraktive Konditionen bei unserer Partnerwerkstatt vereinbaren:

  • ab einem Kaskoschaden von Euro 1.000,- netto KEIN Selbstbehalt
  • bei einem Kaskoschaden bis Euro 1.000,- netto übernimmt alpha Cassio die Hälfte Ihres Selbstbehaltes, maximal jedoch Euro 300,-
  • Gratis Ersatzwagen für die Dauer Ihrer Fahrzeugreparatur – sofern die Verrechnung der Schadensreparatur über die Versicherung erfolgt
  • kostenloses Abhol- und Zustellservice Ihres Fahrzeuges

Bitte deklarieren Sie sich unbedingt als Kundin/Kunde der Simoner & Scheder GmbH.
Rufen Sie uns hierzu an!

alpha Cassio GmbH
Ketzergasse 73, 1230 Wien
(3 Gehminuten von der U6 Station Siebenhirten entfernt)
Tel: +43 1 890 03 07
Mail: office@alphacassio.com
Web: www.alphacassio.com
Öffnungszeiten Mo-Do: 8-17 Uhr, Fr 8-15 Uhr

„Frühjahrsputz“ das ganze Jahr

6. April 2013

Sind alle gewählten Produkte noch am letzten Stand, gibt es Vergünstigungen oder neue, interessante Produkte?
Wir helfen Ihnen das „Dickicht“ zu durchforsten und verschaffen Ihnen wieder klaren Durchblick.

Falls auch Ihr Auto eine Aufpolierung benötigt oder Sie die Steinschläge des Winters beseitigen möchten, dann nutzen Sie die Angebote unserer Partnerwerkstatt alpha Cassio – Details dazu finden Sie unter unserem Kundenservice.

Umgang mit Schadensfällen

28. Mai 2010

Aufgrund der großen Nachfrage im Umgang mit Schadensfällen hier nun unsere ergänzenden Tipps zu den gewünschten Themen:

Elementarschäden (Sturm, Hagel, Hochwasser etc.):

  • Notieren Sie Datum und Zeit der Ereignisse
  • Informieren Sie uns umgehend telefonisch und/oder mittels Schadensmeldung
  • Erstellen Sie eine Zusammenfassung aller Beschädigungen, ev. inkl. Anschaffungsjahr, Anschaffungswert und entsprechender Rechnung
  • Beschädigte Sachgüter sind einem Gutachter der Versicherung zugänglich zu machen. Bewahren Sie bitte entsprechende Güter ordnungsgemäß auf und verändern Sie nichts.
  • Beauftragen Sie keinen Ersatz ohne vorher mit uns oder der Versicherung Rücksprache gehalten zu haben. Die Versicherung behält sich ggf. vor, selbst die Reparatur zu organisieren.

Autounfall

Um weitere Sach- und/oder Personenschäden zu vermeiden treffen Sie zuerst alle notwendigen Maßnahmen (Einschalten der Warnblinkanlage, Anziehen der Warnweste, Absichern der Unfallstelle usw.)

Bei sichtbaren oder vermuteten Personenschäden sofort (!) die nächste Polizeidienststelle verständigen. Sind nur Sachschäden entstanden darf diese Verständigung dann unterbleiben, wenn die Unfallbeteiligten einander ihre Namen und ihre Anschrift nachgewiesen haben.

  • Machen Sie eine möglichst genaue Skizze des Unfallhergangs oder fotografieren Sie die Unfallsituation(z.B mit Handy)
  • Füllen Sie den Unfallbericht bitte vollständig aus.
  • Der Europäische Unfallbericht ist keine Schuldanerkenntnis sondern lediglich eine Darstellung der Unfallsituation.
  • Melden Sie uns schnellstmöglich Ihren Schaden –
  • Wir leiten diesen umgehend an den entsprechenden Versicherer weiter!

Sollten Sie keinen Unfallbericht zur Hand haben, sind folgende Daten wichtig für die Versicherung:

  • Ort und Zeit des Unfalls
  • Amtliche Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge
  • Name und Anschrift der Fahrzeughalter/Fahrer
  • Name der Versicherung und Polizzennummer
  • Auflistung aller Schäden (Fahrzeug & Sachschaden)
  • Wurde wer verletzt? Wer?
  • Namen und Anschrift von etwaigen Unfallzeugen
  • Eventuell Aktenzeichen und Anschrift der aufnehmenden Polizeibehörde

Schäden im Haushalt:

Für beschädigte, zerstörte oder entwendete Güter gilt:

  • Informieren Sie im Bedarfsfall die Polizei
  • Informieren Sie uns umgehend telefonisch und mittels Schadensmeldung.
  • Erstellen Sie eine Liste beschädigter Güter inkl. Anschaffungsjahr, Anschaffungswert und fügen Sie gegebenenfalls die entsprechende Rechnung bei
  • Beauftragen Sie Ihre Bank abhanden gekommene Sparbücher, Kreditkarten oder Bankomatkarten zu sperren.

Schäden durch Umwelteinflüsse:

Was tun bei Schäden durch Feuer/Sturm/Hagel:

  • Notieren Sie Datum und Zeit der Ereignisse
  • Informieren Sie uns umgehend telefonisch und mittels Schadensmeldung.
  • Erstellen Sie eine Liste beschädigter Güter inkl. Anschaffungsjahr, Anschaffungswert und fügen Sie gegebenenfalls die entsprechende Rechnung bei
  • Beschädigte Sachgüter sind einem Gutachter der Versicherung zugänglich zu machen. Bewahren Sie entsprechende Güter daher ordnungsgemäß auf und verändern Sie nichts.
  • Beauftragen Sie keinen Ersatz (zB Glas) ohne vorher mit uns oder der Versicherung Rücksprache gehalten zu haben. Die Versicherung behält sich vor, selbst die Reparatur zu organisieren.

Eigenheimversicherung

2. April 2010

Verstärkt ist in den verschiedenen Medien über die steigende Anzahl von Einbrüchen zu hören und zu lesen! Wir überprüfen, diesem Umstand entsprechend,  daher gerne für Sie Ihre Haushalts-oder Gebäudeversicherung hinsichtlich Aktualität und Deckungsumfang! Möglicherweise können wir den Versicherungsschutz bei unverändertem Kostenaufwand erhöhen, oder bei ausreichendem Schutz Ihre Prämie reduzieren. Bitte kontaktieren Sie uns VOR Eintritt eines Schadenfalls, danach ist es meistens zu spät!

Sollte ein Schadensfall eingetreten sein, gilt für  beschädigte, zerstörte oder entwendete Güter folgendes:

  • Informieren Sie umgehend die Polizei
  • Erstellen Sie eine Liste beschädigter Güter inkl. Anschaffungsjahr, Anschaffungswert und fügen Sie unbedingt, wenn vorhanden, die entsprechende Rechnung bei
  • Beauftragen Sie Ihre Bank abhanden gekommene Sparbücher, Kreditkarten oder Bankomatkarten zu sperren.
  • Informieren Sie uns umgehend telefonisch und/oder mittels Schadensmeldung.

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