Durchführungspolitik


Best-Execution-Policy

Die Durchführungspolitik des Versicherungsmaklers regelt die Grundsätze der Weiterleitung von erteilten Kundenaufträgen. Ziel ist es, für den Kunden das gleich bleibend bestmögliche Ergebnis bei der Auftragsausführung zu erzielen. Unter dem Begriff „gleich bleibend“ versteht man das bestmögliche Ergebnis im Sinn einer längerfristigen Durchschnittsbetrachtung.

Das bestmögliche Ergebnis wird bei Privatkunden primär am Maßstab des Gesamtentgelts gemessen, d.h. am Maßstab der Abschlussprovision des jeweiligen Versicherungsproduktes sowie der mit der Auftragsausführung verbundenen Kosten. Da auch andere Faktoren, wie zum Beispiel Schnelligkeit und Wahrscheinlichkeit der Auftragsausführung wesentliche Faktoren sind, werden diese berücksichtigt, wenn sie dazu beitragen, das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.

Der Versicherungsmakler hat bereits seit Bestehen nach diesen Grundsätzen gehandelt und legt diese Grundsätze dem Kunden offen. Erteilt der Kunde an den Versicherungsmakler eine Weisung, abweichend von der Produktempfehlung des Versicherungsmaklers, können die Grundsätze der Durchführungspolitik gegebenenfalls nicht eingehalten werden und der Versicherungsmakler kann daher das bestmögliche Ergebnis für den Kunden nicht sicherstellen.

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