Umgang mit Schadensfällen

28. Mai 2010

Aufgrund der großen Nachfrage im Umgang mit Schadensfällen hier nun unsere ergänzenden Tipps zu den gewünschten Themen:

Elementarschäden (Sturm, Hagel, Hochwasser etc.):

  • Notieren Sie Datum und Zeit der Ereignisse
  • Informieren Sie uns umgehend telefonisch und/oder mittels Schadensmeldung
  • Erstellen Sie eine Zusammenfassung aller Beschädigungen, ev. inkl. Anschaffungsjahr, Anschaffungswert und entsprechender Rechnung
  • Beschädigte Sachgüter sind einem Gutachter der Versicherung zugänglich zu machen. Bewahren Sie bitte entsprechende Güter ordnungsgemäß auf und verändern Sie nichts.
  • Beauftragen Sie keinen Ersatz ohne vorher mit uns oder der Versicherung Rücksprache gehalten zu haben. Die Versicherung behält sich ggf. vor, selbst die Reparatur zu organisieren.

Autounfall

Um weitere Sach- und/oder Personenschäden zu vermeiden treffen Sie zuerst alle notwendigen Maßnahmen (Einschalten der Warnblinkanlage, Anziehen der Warnweste, Absichern der Unfallstelle usw.)

Bei sichtbaren oder vermuteten Personenschäden sofort (!) die nächste Polizeidienststelle verständigen. Sind nur Sachschäden entstanden darf diese Verständigung dann unterbleiben, wenn die Unfallbeteiligten einander ihre Namen und ihre Anschrift nachgewiesen haben.

  • Machen Sie eine möglichst genaue Skizze des Unfallhergangs oder fotografieren Sie die Unfallsituation(z.B mit Handy)
  • Füllen Sie den Unfallbericht bitte vollständig aus.
  • Der Europäische Unfallbericht ist keine Schuldanerkenntnis sondern lediglich eine Darstellung der Unfallsituation.
  • Melden Sie uns schnellstmöglich Ihren Schaden –
  • Wir leiten diesen umgehend an den entsprechenden Versicherer weiter!

Sollten Sie keinen Unfallbericht zur Hand haben, sind folgende Daten wichtig für die Versicherung:

  • Ort und Zeit des Unfalls
  • Amtliche Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge
  • Name und Anschrift der Fahrzeughalter/Fahrer
  • Name der Versicherung und Polizzennummer
  • Auflistung aller Schäden (Fahrzeug & Sachschaden)
  • Wurde wer verletzt? Wer?
  • Namen und Anschrift von etwaigen Unfallzeugen
  • Eventuell Aktenzeichen und Anschrift der aufnehmenden Polizeibehörde

Schäden im Haushalt:

Für beschädigte, zerstörte oder entwendete Güter gilt:

  • Informieren Sie im Bedarfsfall die Polizei
  • Informieren Sie uns umgehend telefonisch und mittels Schadensmeldung.
  • Erstellen Sie eine Liste beschädigter Güter inkl. Anschaffungsjahr, Anschaffungswert und fügen Sie gegebenenfalls die entsprechende Rechnung bei
  • Beauftragen Sie Ihre Bank abhanden gekommene Sparbücher, Kreditkarten oder Bankomatkarten zu sperren.

Schäden durch Umwelteinflüsse:

Was tun bei Schäden durch Feuer/Sturm/Hagel:

  • Notieren Sie Datum und Zeit der Ereignisse
  • Informieren Sie uns umgehend telefonisch und mittels Schadensmeldung.
  • Erstellen Sie eine Liste beschädigter Güter inkl. Anschaffungsjahr, Anschaffungswert und fügen Sie gegebenenfalls die entsprechende Rechnung bei
  • Beschädigte Sachgüter sind einem Gutachter der Versicherung zugänglich zu machen. Bewahren Sie entsprechende Güter daher ordnungsgemäß auf und verändern Sie nichts.
  • Beauftragen Sie keinen Ersatz (zB Glas) ohne vorher mit uns oder der Versicherung Rücksprache gehalten zu haben. Die Versicherung behält sich vor, selbst die Reparatur zu organisieren.
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